Blog — 26/03/2026

Aktualisierte steuerliche Schwellenwerte für 2019

Nützliche Wechselkurse für die Berechnung steuerlicher Schwellenwerte im Jahr 2019

Wechselkurs veröffentlicht am 31.12.2018 4,6639 Lei/EUR
Wechselkurs für den 31.12.2018 (28.12.2018) 4,6581 Lei/EUR
Von der BNR (Banca Națională a României – Rumänische Nationalbank) mitgeteilter jährlicher Durchschnittswechselkurs 4,6535 Lei/EUR
Wechselkurs zum Datum des EU-Beitritts 3,3817 Lei/EUR

Schwellenwert für die Einstufung als Kleinstunternehmen (Microîntreprindere)

Jahresumsatz unter 1.000.000 Euro (der Wechselkurs zur Bestimmung des EUR-Gegenwerts ist derjenige, der beim Abschluss des Geschäftsjahres gilt – am 31.12.2018 betrug er 4,6639 Lei/EUR, daher beläuft sich der Schwellenwert auf 4.663.900 Lei).

  • Erklärung: D700 (010)
  • Frist: 31. März des auf das Schwellenwertjahr folgenden Jahres (für 2018 ist die Frist der 31.03.2019).

Wechsel zur Körperschaftsteuer (Impozit pe profit)

Die Überschreitung der Schwelle von 1.000.000 Euro verpflichtet Gesellschaften zum Wechsel zur Körperschaftsteuer. Der Schwellenwert wird anhand des Abschlusskurses vom 31.12.2018 – 4.663.900 Lei – berechnet.

Gesellschaften können durch Option zur Körperschaftsteuer wechseln, wenn sie ein Stammkapital von mindestens 45.000 Lei gezeichnet haben und mindestens 2 Mitarbeiter beschäftigen.

  • Erklärung: D700 (010)
  • Frist: innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der späteren Änderung der ursprünglich erklärten Daten.

Wechsel zur MwSt.-Pflicht

Der Schwellenwert, ab dem eine Gesellschaft verpflichtet ist, sich für MwSt.-Zwecke zu registrieren, beträgt einen Jahresumsatz von über 88.500 EUR.

Konkret kann eine in Rumänien ansässige steuerpflichtige Person, deren erklärter oder erzielter Jahresumsatz unter dem Schwellenwert von 88.500 EUR liegt – dessen Lei-Gegenwert anhand des von der Rumänischen Nationalbank (BNR) zum EU-Beitrittsdatum mitgeteilten Wechselkurses berechnet und auf das nächste Tausend aufgerundet wird, d. h. 300.000 Lei – die MwSt.-Befreiung (Sonderbefreiungsregelung) anwenden.

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