Blog — 26/03/2026

Der Unterschied zwischen Anlagevermögen (Mijloace fixe) und geringwertigen Wirtschaftsgütern (Obiecte de inventar) aus buchhalterischer Sicht

Anlagevermögen (Mijloace fixe)

  • Definition: Materielle Vermögensgegenstände, die zur Herstellung von Gütern, zur Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder zur Vermietung an Dritte gehalten werden und eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben.
  • Mindestwert: Nach der aktuellen rumänischen Gesetzgebung werden Güter mit einem Anschaffungswert von mindestens 2.500 Lei und einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr als Anlagevermögen klassifiziert.
  • Verwendetes Buchungskonto: 2131, 2132, 2133 (für materielle Anlagegüter), 281 (Abschreibung des Anlagevermögens).
  • Abschreibung: Wird über die Nutzungsdauer nach einer Abschreibungsmethode vorgenommen (linear, degressiv oder beschleunigt).
  • Beispiele: Gebäude, Maschinen, Betriebsanlagen, Möbel, IT-Ausstattung mit einem Wert über 2.500 Lei.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Obiecte de inventar)

  • Definition: Güter, die nicht die Kriterien für Anlagevermögen erfüllen, da sie entweder einen Wert unter 2.500 Lei haben oder eine Nutzungsdauer von weniger als einem Jahr aufweisen.
  • Wert: Unter 2.500 Lei (aktueller Wert gemäß OMFP 1802/2014 – Ordnung des Ministers für öffentliche Finanzen).
  • Verwendetes Buchungskonto: 303 (Geringwertige Wirtschaftsgüter), 603 (Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter).
  • Abschreibung: Werden nicht abgeschrieben, sondern zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme als Aufwand erfasst, obwohl sie über Inventarblätter verwaltet werden.
  • Beispiele: Mobiltelefone, Computer mit einem Wert unter 2.500 Lei, Kleinwerkzeuge, günstiges Büromobiliar, periphere Geräte.
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