Anlagevermögen (Mijloace fixe)
- Definition: Materielle Vermögensgegenstände, die zur Herstellung von Gütern, zur Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder zur Vermietung an Dritte gehalten werden und eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben.
- Mindestwert: Nach der aktuellen rumänischen Gesetzgebung werden Güter mit einem Anschaffungswert von mindestens 2.500 Lei und einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr als Anlagevermögen klassifiziert.
- Verwendetes Buchungskonto: 2131, 2132, 2133 (für materielle Anlagegüter), 281 (Abschreibung des Anlagevermögens).
- Abschreibung: Wird über die Nutzungsdauer nach einer Abschreibungsmethode vorgenommen (linear, degressiv oder beschleunigt).
- Beispiele: Gebäude, Maschinen, Betriebsanlagen, Möbel, IT-Ausstattung mit einem Wert über 2.500 Lei.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Obiecte de inventar)
- Definition: Güter, die nicht die Kriterien für Anlagevermögen erfüllen, da sie entweder einen Wert unter 2.500 Lei haben oder eine Nutzungsdauer von weniger als einem Jahr aufweisen.
- Wert: Unter 2.500 Lei (aktueller Wert gemäß OMFP 1802/2014 – Ordnung des Ministers für öffentliche Finanzen).
- Verwendetes Buchungskonto: 303 (Geringwertige Wirtschaftsgüter), 603 (Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter).
- Abschreibung: Werden nicht abgeschrieben, sondern zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme als Aufwand erfasst, obwohl sie über Inventarblätter verwaltet werden.
- Beispiele: Mobiltelefone, Computer mit einem Wert unter 2.500 Lei, Kleinwerkzeuge, günstiges Büromobiliar, periphere Geräte.