Steuerpflichtige, die zur Abgabe der Einheitlichen Erklärung (Declarația unică) verpflichtet sind, erhalten einen Gesamtbonus von 10 %, der sich zusammensetzt aus: 5 % für den Fall, dass die für die Einkünfte des Jahres 2019 fälligen Steuerzahlungen bis zum 30.06.2020 durch Zahlung oder Aufrechnung beglichen werden, sowie 5 % für die Online-Einreichung der Einheitlichen Erklärung bis zu demselben Datum. Der Bonus gilt für alle steuerlichen Verpflichtungen (Einkommensteuer, Krankenversicherungsbeitrag/CASS und Rentenversicherungsbeitrag/CAS).
Personen, die die Einheitliche Erklärung bereits eingereicht haben, müssen eine Berichtigungserklärung einreichen, um von diesem Bonus zu profitieren. Wurden die Schulden bereits beglichen, können die Beträge mit zukünftigen Schulden verrechnet oder auf Antrag des Steuerpflichtigen erstattet werden.