Was ist die „Luxussteuer“ für Kraftfahrzeuge?
- Es handelt sich um eine Sondersteuer, die durch das Gesetz 296/2023 eingeführt wurde.
- Sie gilt für natürliche und juristische Personen, die Kraftfahrzeuge besitzen, deren Anschaffungswert einen bestimmten Freibetrag überschreitet.
- Der steuerfreie Betrag beläuft sich auf 375.000 Lei (ca. 75.000 €).
- Der Steuersatz beträgt 0,3 %, angewendet auf die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem steuerfreien Betrag.
- Die Steuer ist für 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (Übergabe/Übernahme) des Fahrzeugs zu entrichten.
Wie wird die Steuer gemeldet?
- Es wird das Formular 216 (Formularul 216) verwendet: „Erklärung zur Sondersteuer auf Immobilien und bewegliche Vermögensgegenstände mit hohem Wert“.
- Das Formular wird bei der ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală – Nationale Steuerverwaltungsbehörde Rumäniens) eingereicht.
- Abgabefrist: bis zum 31. Dezember des laufenden Steuerjahres, für Kraftfahrzeuge.
- Die Erklärung kann elektronisch oder in Papierform eingereicht werden, unter Verwendung des bereitgestellten Hilfsprogramms.
- Bei Fehlern kann eine Berichtigungserklärung eingereicht werden.
Wie wird die Steuer berechnet und bezahlt?
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage:
- Es wird der Anschaffungswert des Fahrzeugs herangezogen.
- Der Freibetrag von 375.000 Lei wird abgezogen.
- Das Ergebnis ist die Steuerbemessungsgrundlage.
- Anwendung des Steuersatzes:
- Auf die ermittelte Bemessungsgrundlage wird der Satz von 0,3 % angewendet.
- Beispiel:
- Kostet das Fahrzeug 100.000 €, beträgt die Differenz zum Freibetrag (75.000 €) 25.000 €, somit beläuft sich die Steuer auf 0,3 % × 25.000 = 75 € (gemäß Quellenangaben).
- Bei einem Fahrzeug im Wert von 200.000 € würde die Steuer 0,3 % × (200.000 € − 75.000 €) = 375 € betragen (Richtwert gemäß Quellen).
- Zahlung:
- Die Steuer wird an den Staatshaushalt über die ANAF entrichtet.
- Sie wird einmalig entrichtet, ist jedoch an den 5-Jahreszeitraum geknüpft.
Was passiert, wenn Sie die Steuer nicht melden oder zahlen?
- Wird die Erklärung 216 nicht fristgerecht eingereicht, kann die ANAF die Steuer von Amts wegen festsetzen.
- Es drohen Sanktionen: für natürliche Personen Bußgelder zwischen 5.000 und 10.000 Lei; für Unternehmen zwischen 10.000 und 20.000 Lei.
- Bei Nichtzahlung können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Weitere wichtige Aspekte
- Die Luxussteuer ist von der gewöhnlichen Kfz-Steuer getrennt (sie ersetzt weder lokale Steuern noch die reguläre Kfz-Grundsteuer).
- Die ANAF hat den Erlass 3.738/2024 erlassen, der das Muster der Erklärung 216 und das Einreichungsverfahren regelt.
- Die Generaldirektion für Steuerbekämpfung (DGAF – Direcția Generală Antifraudă Fiscală) hat Kontrollen bei Luxusfahrzeugtransaktionen eingeleitet, um die korrekte Meldung und Zahlung zu überprüfen.