Blog — 26/03/2026

Absetzbarkeit von Kfz-Haftpflicht (RCA) und Kaskoversicherung (CASCO) bei einem Leihvertrag (Comodat)

Allgemeine Regelung

Gemäß dem Steuergesetzbuch (Art. 25 Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 227/2015) sind nur Aufwendungen absetzbar, die für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit entstanden sind. Die entscheidende Frage lautet daher: Kann das Unternehmen den Einsatz des Fahrzeugs für seine eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten und damit die damit verbundenen Kosten (Kfz-Haftpflicht/RCA, CASCO, Kraftstoff, Reparaturen usw.) nachweisen?


Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Damit die Kfz-Haftpflicht (RCA) und die Kaskoversicherung (CASCO) absetzbar sind:

  • Es muss ein schriftlicher Leihvertrag (Comodat) vorliegen, aus dem klar hervorgeht:
    • dass das Fahrzeug dem Unternehmen unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird;
    • dass es für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt wird.
  • Das Fahrzeug muss tatsächlich für die Unternehmenstätigkeit genutzt werden (nicht ausschließlich privat).
  • Die Aufwendungen müssen durch Belege (Rechnungen, Policen, Zahlungsanweisungen usw.) nachgewiesen und ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst sein.

Höhe der Absetzbarkeit

Für die Körperschaftsteuer (Impozit pe profit):

  • Die Aufwendungen für RCA und CASCO sind in dem Verhältnis absetzbar, in dem das Fahrzeug für wirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
  • Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, gilt die begrenzte Absetzbarkeit von 50 % (gemäß Art. 25 Abs. 3 Buchst. l des Steuergesetzbuches).

Für die Mehrwertsteuer/MwSt. (TVA – Taxa pe Valoarea Adăugată), sofern relevant:

  • Die Vorsteuerabzugsfähigkeit beträgt ebenfalls 50 %, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird (Art. 298 Steuergesetzbuch).

Wichtiger Hinweis

  • Auch wenn das Fahrzeug nicht im Eigentum des Unternehmens steht, können die Aufwendungen absetzbar sein, wenn ein rechtmäßiges Nutzungsrecht (Comodat/Leihvertrag) besteht und die Nutzung im Interesse des Unternehmens erfolgt.
  • Die RCA/CASCO-Policen müssen jedoch auf den Namen des Eigentümers (die verleihende natürliche oder juristische Person) ausgestellt sein; das Unternehmen kann die Rechnung nur dann in der Buchführung erfassen, wenn es die Versicherung tatsächlich bezahlt und im Leihvertrag eine Klausel vorhanden ist, die dem Unternehmen die Übernahme dieser Kosten erlaubt.

Fazit

Ja, Kfz-Haftpflicht (RCA) und Kaskoversicherung (CASCO) können als absetzbare Betriebsausgaben anerkannt werden, auch wenn das Fahrzeug nicht im Eigentum des Unternehmens steht, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • ein gültiger Leihvertrag (Comodat) liegt vor;
  • das Fahrzeug wird für die Unternehmenstätigkeit genutzt;
  • entsprechende Belege sind vorhanden;
  • die begrenzte Absetzbarkeitsregel von 50 % wird angewendet, sofern die Nutzung nicht ausschließlich beruflicher Natur ist.
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