Blog — 26/03/2026

Alternative Transporttätigkeiten mit Kraftfahrzeug und Fahrer (z. B. Uber)

Im Amtsblatt Nr. 537 vom 1. Juli 2019 wurde die NOTVERORDNUNG DER REGIERUNG Nr. 49 vom 1. Juli 2019 über alternative Transporttätigkeiten mit Kraftfahrzeug und Fahrer veröffentlicht.

Die vorliegende Notverordnung regelt die Organisation, Zulassung und Kontrolle alternativer Transporttätigkeiten mit Kraftfahrzeug und Fahrer, die über digitale Plattformen vermittelt werden.

Der alternative Transport wird von einem zugelassenen alternativen Transportunternehmer gegen Entgelt auf der Grundlage eines zwischen dem Fahrgast und dem alternativen Transportunternehmer geschlossenen Transportvertrags durchgeführt, der von einem Betreiber einer digitalen Plattform vermittelt wird.

Alternativer Transport kann nur über eine technisch genehmigte digitale Plattform des Ministeriums für Kommunikation und Informationsgesellschaft (Ministerul Comunicațiilor și Societății Informaționale) durchgeführt werden.

Die technische Genehmigung gilt für das gesamte Staatsgebiet Rumäniens. Ist der Betreiber der digitalen Plattform eine gebietsansässige juristische Person, ist er verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit eine registrierte Niederlassung zu unterhalten, die ihn gegenüber den rumänischen Behörden vertritt.

Die Zulassung für alternativen Transport wird von der zuständigen Gebietsagentur der Rumänischen Straßenbehörde (ARR – Autoritatea Rutieră Română) innerhalb von maximal 15 Arbeitstagen ab Antragseingang für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Zahlung einer Gebühr von 300 Lei erteilt.

Die Zulassung für alternativen Transport ist nicht übertragbar. Der zugelassene alternative Transportunternehmer ist verpflichtet, der ausstellenden Gebietsagentur der ARR jede Änderung der in den Dokumenten enthaltenen Daten und Informationen innerhalb von maximal 15 Tagen ab dem Datum der jeweiligen Änderungen mitzuteilen.

Die beglaubigte Kopie der Zulassung für alternativen Transport wird dem zugelassenen alternativen Transportunternehmer nur für Fahrzeuge ausgestellt, die sich in seinem Eigentum befinden, gemietet oder als Leihgabe genutzt werden und im jeweiligen Landkreis oder gegebenenfalls in der Entwicklungsregion Bukarest-Ilfov zugelassen sind.

Für Fahrzeuge, die der zugelassene alternative Transportunternehmer im Rahmen eines Leasingvertrags nutzt, wird die beglaubigte Kopie unabhängig vom Zulassungsort des Fahrzeugs ausgestellt.

Die beglaubigte Kopie der Zulassung für alternativen Transport wird auf Antrag des alternativen Transportunternehmers für einen Zeitraum von 1, 2 oder 3 Jahren ausgestellt, ohne die Gültigkeitsdauer der Zulassung für alternativen Transport zu überschreiten, und zwar nur für Fahrzeuge, die zum Ablaufdatum der beglaubigten Kopie weniger als 15 Jahre ab dem Herstellungsdatum alt sind.

Die beglaubigte Kopie der Zulassung für alternativen Transport wird nach Zahlung einer Gebühr von 100 Lei je Jahr/Bruchteil eines Jahres entsprechend der Gültigkeitsdauer durch den alternativen Transportunternehmer ausgestellt.

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