Im Amtsblatt Nr. 43 vom 16. Januar 2019 wurde der Erlass des ANAF-Präsidenten Nr. 49 vom 11. Januar 2019 zur Genehmigung des Musters, Inhalts, der Einreichungsmodalität und der Verwaltung des Formulars „Einheitliche Erklärung über Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge der natürlichen Personen“ veröffentlicht.
Die Erklärung wird von natürlichen Personen ausgefüllt und eingereicht, die – einzeln oder in einer Gesellschaftsform – Einkünfte/Verluste in Rumänien und/oder im Ausland erzielen und Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem Steuergesetzbuch schulden.
Die Erklärung wird auch von natürlichen Personen eingereicht, die keine Einkünfte erzielen und für die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge (CAS und/oder CASS) optieren.
Die Erklärung ist bis zum 15. März 2019 einschließlich von natürlichen Personen einzureichen, die verpflichtet sind:
- a) die in Rumänien und/oder im Ausland im Jahr 2018 erzielten Einkünfte steuerlich zu erklären;
- b) die für 2019 geschätzte Einkommensteuer/Normeinkommen in Rumänien zu erklären;
- c) das geschätzte Einkommen für die Einstufung als Zahler von Sozialversicherungsbeiträgen für 2019 und gegebenenfalls die für das Steuerjahr 2018 geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge zu erklären.
Die Erklärung ist innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Ereigniseintritts einzureichen, bei Steuerpflichtigen, die im Laufe des Steuerjahres eine Tätigkeit beginnen, sowie bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus der Überlassung des Gebrauchs von Gütern aus ihrem Privatvermögen erzielen (mit Ausnahme von Pachteinkünften), die zuvor nicht zur Einreichung der Einheitlichen Erklärung verpflichtet waren.
Die Erklärung wird ausschließlich auf elektronischem Weg eingereicht:
- a) über den Dienst „Privater virtueller Raum“ (SPV – Spațiul Privat Virtual);
- b) auf der Website e-guvernare.ro mit qualifizierter elektronischer Signatur.