Blog — 26/03/2026

Optionale Registrierung von Mietverträgen beim ANAF

Obwohl die Pflicht zur Registrierung des Mietvertrags bei der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde (ANAF – Agenția Națională de Administrare Fiscală) seit dem Vorjahr (2018) nicht mehr besteht, bietet die Registrierung beim ANAF dennoch einen großen Vorteil für den Vermieter.

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch stellt ein nur zwischen den Parteien abgeschlossener, nicht notariell beglaubigter, aber beim ANAF registrierter Vertrag einen Vollstreckungstitel für die Mietzahlung dar, was bedeutet, dass die Zwangsvollstreckung wesentlich einfacher erlangt werden kann.

Seit dem 23. März 2018, dem Inkrafttreten der OUG Nr. 18/2018, ist die Verpflichtung für Immobilieneigentümer entfallen, Mietverträge innerhalb von 30 Tagen bei der Steuerbehörde zu registrieren.

Natürliche und/oder juristische Personen, die ihre Gebrauchsüberlassungsverträge (allgemein als „Mietverträge“ bekannt) über eine Wohnung, ein Geschäftslokal oder ein Grundstück bei der Steuerbehörde registrieren lassen möchten, können dies weiterhin tun.

Um den Mietvertrag zu registrieren, muss der Vermieter (Locator) am Schalter des ANAF erscheinen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Registrierung des Mietvertrags derzeit nur am Schalter der Steuerbehörde und nicht online vorgenommen werden kann, wie im ANAF-Erlass Nr. 114/2019 zur Genehmigung des Verfahrens zur Registrierung von Mietverträgen festgelegt.

Konkret ist der „Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“ einzureichen, begleitet von einer Kopie des Mietvertrags. Die Kopie muss mit dem Original übereinstimmen; die Übereinstimmung wird vom Vermieter selbst durch den Vermerk „conform cu originalul“ (übereinstimmend mit dem Original) und seine Unterschrift bestätigt.

Der Registrierungsantrag wird in zwei Exemplaren ausgefüllt; eines verbleibt beim Finanzamt, das andere beim Vermieter.

Mit demselben Antrag können auch Änderungen oder die Beendigung des Mietvertrags registriert werden, indem die entsprechenden Felder „Modificare“ (Änderung) oder „Încetare“ (Beendigung) angekreuzt werden. Auch in diesen Fällen ist der Antrag am Schalter der Steuerbehörde einzureichen.

Es ist wichtig, zwischen der Verpflichtung zur Registrierung von Mietverträgen und der Verpflichtung zur Erklärung der daraus erzielten Einkünfte zu unterscheiden. Auch wenn die Registrierung des Vertrags beim ANAF optional ist, müssen Steuerpflichtige die Einheitliche Erklärung für die aus der Vermietung erzielten Einkünfte einreichen.

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