Blog — 26/03/2026

Staatliche Unterstützungsmaßnahmen nach #COVID-19 (II)

Die Regierung übernimmt 45 % des Bruttogehalts für Arbeitnehmer, die aus der technischen Arbeitslosigkeit (Kurzarbeit) zurückkehren – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist –, für einen Zeitraum von 3 Monaten. Die einzige Verpflichtung des Arbeitgebers besteht darin, das Arbeitsverhältnis für einen Zeitraum von 9 Monaten ab dem Datum der Reaktivierung des Vertrages aufrechtzuerhalten.

Eine weitere Bestimmung betrifft Subventionen, die Arbeitgebern gewährt werden, die Personen aus als risikoreich geltenden Gruppen einstellen (Jugendliche zwischen 16 und 29 Jahren sowie Personen über 50 Jahre).

Ab dem 1. Juni 2020 erhalten Arbeitgeber für Einstellungen, die bis zum 31. Dezember 2020 registriert werden und Personen über 50 Jahre betreffen, die während des Ausnahmezustands entlassen wurden, eine Subvention von 2.500 Lei/Monat für einen Zeitraum von 12 Monaten, mit der Bedingung, das Arbeitsverhältnis für weitere 12 Monate aufrechtzuerhalten. Die Höhe und die Bedingungen der Subvention gelten auch für die Einstellung von Jugendlichen zwischen 16 und 29 Jahren, die als Arbeitslose bei der AJOFM (Agenția Județeană pentru Ocuparea Forței de Muncă – Kreisarbeitsamt) gemeldet sind.

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