Gemäß der Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz vom 29.05.2020:
Arbeitnehmer, die aus der technischen Arbeitslosigkeit (șomaj tehnic – Kurzarbeit) zurückkehren, erhalten für einen Zeitraum von 3 Monaten 41,5 % des dem besetzten Arbeitsplatz entsprechenden Grundgehalts, jedoch nicht mehr als 41,5 % des im Gesetz über den Staatshaushalt der Sozialversicherungen für das Jahr 2020 Nr. 6/2020 vorgesehenen durchschnittlichen Bruttogehalts. Um von dieser Maßnahme zu profitieren, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2020 aufrechtzuerhalten, mit Ausnahme von Saisonarbeitern und dem Fall, dass die Beendigung des Einzelarbeitsvertrages aus Gründen eintritt, die dem Arbeitgeber nicht anzulasten sind. Darüber hinaus gilt die Maßnahme nur für Personen, deren Einzelarbeitsvertrag während des Ausnahmezustands oder des Alarmzustands für mindestens 15 Tage ruhend gestellt war.
Ab dem 1. Juni 2020 erhalten Arbeitgeber für Einstellungen, die bis zum 31. Dezember 2020 registriert werden und Personen über 50 Jahre betreffen, die während des Ausnahmezustands entlassen wurden, eine Subvention von 50 % des monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers, jedoch nicht mehr als 2.500 Lei, für einen Zeitraum von 12 Monaten, mit der Bedingung, das Arbeitsverhältnis für weitere 12 Monate aufrechtzuerhalten. Die Höhe und die Bedingungen der Subvention gelten sowohl für die Einstellung von Jugendlichen zwischen 16 und 29 Jahren, die als Arbeitslose bei der AJOFM (Agenția Județeană pentru Ocuparea Forței de Muncă – Kreisarbeitsamt) gemeldet sind, als auch für rumänische Staatsangehörige, die nach dem Verlust ihrer Arbeitsstellen im Ausland in die Heimat zurückgekehrt sind.
Arbeitgeber, die Arbeitsverhältnisse vor Ablauf der Zeiträume, für die sie zur Aufrechterhaltung verpflichtet sind, beenden, erstatten den Arbeitsagenturen vollständig die für jede Person, deren Arbeitsverhältnis beendet wurde, erhaltenen Beträge zuzüglich des zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültigen Referenzzinssatzes der Rumänischen Nationalbank (Banca Națională a României – BNR) zurück.